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- Artikel-Nr.: K0049
Waldmeister, wer denkt bei diesem Kraut nicht an eine spritzige Maibowle? Das bekannte und beliebte Getränk ist - frisch angesetzt - lecker und unverkennbar im Geschmack.
Ein Benediktinermönch schrieb die einfache Rezeptur erstmals nieder: „Schüttle den perlenden Wein auf das Waldmeisterlein“.
Seither wird sie in allen weissweinproduzierenden Gegenden Mitteleuropas kaum verändert angesetzt. Grundlage für die Bowle ist das wilde, leicht angewelkte Waldmeisterkraut. Echte Liebhaber werden sich „ihre“ Waldmeisterplätze zum Sammeln merken, denn das mehrjährige, wiederkehrende Kraut ist nicht überall zu finden. Es braucht gute Laubböden und benötigt für sein Wachstum schattige und dennoch lichte Wälder, so ist er in Buchen- und lichten Mischwäldern am häufigsten anzutreffen.
Der etwa 20-30cm wachsende Waldmeister tritt nie als einzelne Pflanze sondern nur großflächig auf und gleicht in seinem hellen, frischen Grün einem dichten Pflanzenteppich. Denn er verbreitet sich über kriechende, kurz über dem Erdboden verzweigte Erdsprossen („Rhizome“) aus.
aus kontrolliert biologischem Anbau in Kroatien.
Verwendung:
Dosierung für Tee: auf 1 L kochendes Wasser ein Teelöffel (ca.1,5 g) getrocknetes Waldmeisterkraut sind ausreichend.
Hier ein von uns ausprobiertes Rezept für die Waldmeister-Maibowle:
2-3 EL getrocknete Waldmeisterblätter
200 ml Holunderblüten-Sirup
0,7 L Weißwein
0,7 L Sekt
Die Waldmeisterblätter mit dem Holunderblütensirup und eine halbe Flasche Weißwein einen Tag vorher ansetzen.
Diesen Ansatz über ein Teesieb abgießen und mit dem restlichen Weißwein und mit dem Sekt servieren. Individuell können zum Servieren noch Zucker, Eißwürfel oder Zitronenscheiben gereicht werden.
Aber auch als Tee empfehlenswert, auf 1 L kochendes Wasser sind ein Teelöffel (ca.2g) getrocknetes Waldmeisterkraut ausreichend.
Verwendung:
Die Nutzung als Tee oder Süßspeisen ist der Haupteinsatz des Waldmeisters. Bitte informieren Sie sich in Fachbücher oder Informationsseiten über die Wirkung von Waldmeister, da wir es hier nicht erwähnen dürfen.